Konkretisierung: Krankheit und Krankheitssymptome

Aufgrund einiger Nachfragen besorgter Eltern weise ich auf diesem Weg nochmals auf das derzeit notwendige Prozedere hinsichtlich des Fernbleibens von der Schule hin.

Gemäß dem Formular „Versicherung der Kenntnisnahme der Betretungsverbote…“, das alle Eltern unterschrieben haben, dürfen derzeit Kinder mit auch nur einem Krankheitssymptom keine Schule in ganz Sachsen betreten.
Am 16.09.2020 hat das SMK dann die folgende Konkretisierung veröffentlicht.

Das heißt insbesondere auch, dass man mit einer Erkältung in jedem Fall zu Hause bleiben muss.
Erst wenn das betreffende Kind an zwei aufeinander folgenden Tagen symptomfrei ist, darf es ohne ärztliches Attest die Schule wieder besuchen.

Ich gebe noch einmal meiner Hoffnung Ausdruck, dass derartig restriktive Maßnahmen bald nicht mehr nötig sein werden; momentan ist das jedoch noch der Fall.

Kay Hertel
Schulleiter