Start der verbindlichen Testung am Mittwoch (17.03.2021)

Rund um die Testungen herum werden alle unsere Schüler von Kollegen aus unserem Haus betreut. Die Testungen erfolgen am Anfang des ersten Blocks, in dem die Schüler hier Unterricht haben.

Freiwillige Testungen

…sind ob der verbindlichen Testungen ausgesetzt.

Verbindliche Testungen

Die verbindlichen Testungen starten (lt. Information vom 15.03.2021 ca. 13:30 Uhr) am Mittwoch, dem 17.03.2021. Dann darf nur noch die Schule betreten, wer einen Negativtest bezüglich SARS-CoV-2 (nicht älter als drei Tage) vorweisen kann oder wer sich beim Betreten einem Selbsttest unterzieht.

Grundlage dafür, dass ein Test vorgenommen werden kann, ist die Einwilligungserklärung (s.u.).

Was ist der Antigen-Selbsttest?

Der Antigen-Selbsttest kann im Rahmen seiner Leistungsdaten wie auch andere Schnelltests innerhalb von nur 15 Minuten Aufschluss darüber geben, ob die Testperson zum Zeitpunkt der Testung mit Corona infiziert ist oder nicht. Neu an diesem Schnelltest ist, dass er von der Testperson selbst durchgeführt werden kann.

Wie funktioniert der Test?

Der Test erfolgt im vorderen Teil der Nase und ist schmerzlos. Hier kann man sich ansehen, wie er abläuft.
Weitere Fragen und Antworten zu den Tests kann man im SMK-Blog nachlesen.

Wo bekomme ich die Einwilligungserklärung her?

Alle Schüler der Klassen 5 bis 10 mit Ausnahme der 8. Klassen haben diese bereits ausgeteilt bekommen bzw. bekommen sie morgen ausgeteilt. Die Schüler der Klasse 8 können Sie herunterladen. Sie haben aber auch eine E-Mail mit der Erklärung im Anhang erhalten, so dass diese ausgedruckt und mitgebracht werden kann.

Was passiert, wenn mein Kind keine Einwilligung vorweisen kann?

In diesem Fall müssen wir das Kind wieder nach Hause schicken.

Was ist, wenn ich nicht möchte, dass mein Kind sich selbst testet?

Für diese Kinder gibt es die Hausarzt-Variante mit entsprechender Bescheinigung. Sie sollten ihren Hausarzt mit ihrem Kind also dringend spätestens am Vortag des nächsten Präsenzunterrichts aufsuchen.

Ein entsprechendes Formular erhalten Sie vom Arzt oder Sie laden es sich hier herunter.

Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

In diesem Fall wird die entsprechende Person separiert. Bei Minderjährigen werden die Eltern informiert.
Anschließend soll beim Arzt ein PCR-Test vorgenommen werden. Ist dieser negativ, kann das Kind mit der entsprechenden Bescheinigung (s.o.) wieder in die Schule kommen. Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, verfügt das zuständige Gesundheitsamt entsprechende Maßnahmen.
Ein positiver Selbsttest in der Schule heißt also nicht automatisch, dass die gesamte Gruppe dann in Quarantäne versetzt wird.

Sollten Eltern ihr Kind nicht am Selbsttest teilnehmen lassen wollen und auch den Gang zum Arzt verweigern, ist die Schule zunächst fernmündlich zu informieren und dann die Einwilligungserklärung mit der entsprechenden Weigerung unmittelbar nachzureichen (Schulbriefkasten).
Da der Test aber schmerzfrei und ungefährlich ist und da hier dann nur virenfreie Personen vor Ort sind, gibt es dazu m.E. keinerlei Veranlassung.
In diesem Fall würden Eltern ihre Kinder lediglich am gemeinsamen Lernen mit ihren Klassenkameraden in der Verantwortung ausgebildeter Lehrer hindern.
In diesem Fall sind Kind und Eltern in der Pflicht, den versäumten Lehrstoff selbständig nachzuarbeiten.

Nachtrag: Die Tests von den heute (17.03.2021, 10:15 Uhr) bislang getesteten Personen waren sämtlich negativ.

Kay Hertel (SL)