Sollten Eltern den Wunsch haben, dass ihr Kind von der Turley-OS an ein Gymnasium wechselt, ist das folgende Prozedere einzuhalten.
Personensorgeberechtigte von Schülern, die nach den Klassenstufen 5 oder 6 der Oberschule
zum Gymnasium wechseln wollen, teilen dies dem jeweiligen Klassenlehrer bis zum 22. Februar 2021 mit.
Der Klassenlehrer führt ausschließlich für diese Schüler und deren Personensorgeberechtigten
bis zum 25. Februar 2021 auf der Grundlage der Halbjahresinformation eine besondere Bildungsberatung durch.
Die Personensorgeberechtigten müssen bis zum 1. März 2021 einen Antrag auf Aufnahme bei
dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
Personensorgeberechtigte von Schülern, welche nach Abschluss der Klassenstufen 7, 8 oder 9 des Realschulbildungsganges der Oberschule zum Gymnasium wechseln wollen,
müssen ebenfalls bis zum 1. März 2021 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer
Wahl stellen. Ein Wechsel ist in der Regel nur bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen
nach § 34 Absatz 4 Satz 1 des Sächsischen Schulgesetzes möglich.
(K13)