Hygienevorschriften im Herbst

Nach den Ferien startet die Schule wieder mit einer dreifachen Testung (Montag, Mittwoch, Freitag). Dies betrifft die ersten beiden Schulwochen (01.11. bis einschließlich 12.11.2021).
So soll gesichert werden, dass die Gefahr, sich mit dem Corona-Virus anzustecken, so gering wie möglich gehalten wird.
Ohne Testnachweis bleibt der Schulbesuch verboten, es sei denn, man ist genesen oder geimpft.

In der ersten Schulwoche (01.11. – 05.11.2021) müssen alle in der Schule befindlichen Personen zudem wieder einen Mund-Nasenschutz (medizinisch oder FFP2) tragen. Dieser darf von den Schülern in der Regel nur zum Essen bzw. Trinken, beim Sportunterricht und auf dem Pausenhof abgenommen werden.

Momentan ist davon auszugehen, dass das ab der zweiten Unterrichtswoche (08.11. – 12.11.2021) nicht mehr in diesem Umfang verpflichtend gelten wird. Dann dürfen die Kinder und Jugendlichen im Unterricht auf die Maske verzichten. Wer diese jedoch tragen will, darf das natürlich tun.
Auf den Gängen wird aufgrund der baulichen Konstitution unserer Schule weiterhin die Pflicht zum Tragen der Masken herrschen.

Ich bitte alle Schüler und Eltern, sich an die Vorgaben zu halten und mit darauf zu achten, dass diese eingehalten werden. Sie tragen dem hier veröffentlichten Rechnung.
Vielen Dank.

Kay Hertel (SL)