Schulbetrieb bis zu den Weihnachtsferien

Mit der am Montag, dem 22.11.2021, in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung geht einher, dass die dreimalige Testung (pro Woche) bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt wird. Auch die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP-2-Mund-Nasenbedeckung bleibt bestehen.
Neu ist, dass die Testung nun auch geimpften und genesenen Personen nahegelegt wird, um ein Risiko zu minimieren.

Der Zutritt zum Schulhaus ist Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, nur mit einem tagesaktuellen (negativen) Testnachweis gestattet.

Die Schulbesuchspflicht ist ab dem 22.11.2021 erneut ausgesetzt. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen und durch den Infektionsschutz begründet sein.
Ausdrücklich festgelegt ist, dass für Schüler, die so zu Hause lernen, kein Anspruch auf eine Beschulung durch Lehrkräfte besteht.

Ursache für die o.g. Maßnahmen ist, dass sich die steigenden Infektionszahlen auch in der Schule abbilden. Dennoch ist es politischer Wille, die Schulen offen zu lassen.

Gestatten Sie mir noch eine persönliche Anmerkung: Die Inzidenz im Erzgebirgskreis liegt heute bei über 1100. Dabei ist die Inzidenz unter den Geimpften kleiner als 100, die der Umgeimpften ca. 30-mal so hoch. Die Situation in den Krankenhäusern wird immer dramatischer.
Daher appelliere ich an alle diejenigen, die sich bisher einer Impfung verschlossen haben. Ja, Sie haben das Recht, „Nein.“ zu sagen. Aber bitte hören Sie auf die Experten, lesen Sie die Statistiken, schauen Sie über den Tellerrand. Sie haben auch das Recht zu erkennen und die Chance, Ihre Meinung zu korrigieren und das Richtige zu tun. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie sie nutzen.

Kay Hertel
Schulleiter